Familienrecht

Das Familienrecht regelt den juristischen Bereich von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie von Personen, die verwandtschaftlich miteinander verbunden sind.

Sie erhalten bei uns professionelle Beratung im außergerichtlichen Bereich, wenn Sie einen Ehevertrag- oder Erbvertrag benötigen, ein Testament errichten oder sonstige Vermögensregelungen treffen wollen.

Wir vertreten Sie professionell sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Trennung und Scheidung, in Unterhaltsfragen, Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung sowie erbrechtlichen Angelegenheiten.

Unser Ziel ist es, mit den Konfliktparteien eine gemeinsame Lösung zu finden, die den Bedürfnissen und Interessen unserer Mandanten entspricht ohne einen teuren Rechtsstreit führen zu müssen.