Miet- und Wohnungseigentumrecht
Gerade in diesem Bereich treffen mehrere Rechtsgebiete zusammen, nicht nur das Mietrecht, das Pachtrecht und das Wohnungseigentumsrecht, sondern auch das Maklerrecht, Nachbarrecht, in Teilen das öffentliche Recht und das Immobilienrecht.Auch gibt es Besonderheiten im Verfahrens- und Vollstreckungsrecht, die zu beachten sind.
Wir vertreten hier außergerichtlich und gerichtlich Vermieter, Mieter, Verwalter und Eigentümer.
Für Vermieter liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Vertragsoptimierung, der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, dem Ausspruch von Mieterhöhungen und Kündigungen, der Geltendmachung von Mietrückständen, Kautionen und Betriebskostennachforderungen sowie der Durchsetzung von Räumungsansprüchen.
Für Mieter hingegen liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Abmahnungen und Kündigungen.
Für Wohnungseigentümer prüfen wir die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlungen, die ordnungsgemäße Verwaltung, Zulässigkeit baulicher Veränderungen, die Abgrenzung Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum und übernehmen die Vertretung in WEG-Prozessen.
Im Nachbarrecht erfolgt neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Fallbearbeitung auch die Einleitung von Schiedsverfahren und deren terminliche Wahrnehmung.