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Achtung beim Hausverkauf! Prüfen Sie immer den notariellen Vertrag noch einmal beim Vorlesen durch den Notar!

Anwaltskanzlei Lochmueller - Friday, July 22, 2016

Folgender Fall: Mandantin verkauft ihr Haus. Im notariellen Vertrag wird ihr ein lebenslanges entgeltliches Wohnrecht eingeräumt. Weiterhin enthält der notarielle Vertrag eine Klausel, wonach sich die Mandantin verpflichtet, auf ihr Wohnrecht zu verzichten, sofern das Objekt irgendwann weder ihr noch dem Erwerber gehört. Nun hat der Erwerber das Objekt ein Jahr später erneut veräußert und die Mandantin erhält die Eigenbedarfskündigung der neuen Eigentümer.

Im ersten Vertragsentwurf war diese Klausel anders formuliert enthalten von ihr durchgestrichen worden, weil dies für sie nicht akzeptabel war, im zweiten Vertragsentwurf dann rausgenommen und in der endgültigen notariell beurkundeten Fassung wieder vorhanden! Beim Vorlesen des vertrages durch den Notar wurde ihr kein Leseexemplar zur Verfügung gestellt, sodass sie während der Beurkundung nicht realisierte, was sie da unterschreibt. Derzeit prüfen wir alle rechtlichen Möglichkeiten für unsere Mandantin!