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Nichtehelicher Kindesvater verweigert die Zustimmung zum Kita-Platz!

Anwaltskanzlei Lochmueller - Monday, August 01, 2016

In dem hier vorliegenden Fall weigert sich der nichteheliche Kindesvater, den Vertrag für den Kindergartenplatz für die gemeinsame Tochter zu unterschreiben. Seine Gründe sind willkürlich und rein schikanöser Natur der Kindesmutter gegenüber. Eile ist allerdings geboten, da der Kindergartenplatz nicht mehr lange vorgehalten werden kann und die Kindesmutter auf den Platz angewiesen ist, weil sie im Frühjahr nächsten Jahres ihre Ausbildung fortsetzen möchte und dies nur möglich ist, wenn die Tochter diesen Platz bekommt.

Es stellt sich die Frage, ob dieser Sachverhalt eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung oder aber als Angelegenheit des täglichen Lebens einzustufen ist. Die Beantwortung der Frage ist wichtig für die Entscheidung, ob die Anrufung des Gerichts Erfolg hat oder das Gericht einen entsprechenden Antrag zurückweisen wird. Vorliegend ist wegen der Folgen nach unseres Erachtens von einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung auszugehen.