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Wechselmodell und Kindergeld

Anwaltskanzlei Lochmueller - Tuesday, September 20, 2016

Das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung wird immer öfter praktiziert. In allen anderen Fällen steht das Kindergeld demjenigen zu, der das Kind überwiegend betreut. Wie ist das aber beim Wechselmodell?

Wenn beide Elternteile in gleichem Umfang das Kind betreuen, wird der auf die Betreuung entfallende Anteil des Kindergelds bekanntlich halbiert. Was ist aber mit dem Barunterhalts-Anteil des Kindergelds?
Hierzu hat der BGH kürzlich entschieden: Die Teilung des Barunterhalts-Anteils im echten Wechselmodell orientiert sich an den Einkommensverhältnissen. Wenn also ein Elternteil mehr verdient und auch mehr zahlt – z.B. für Musikunterricht oder einen Sportverein –, dann soll er auch in höherem Maße vom Kindergeld profitieren (BGH, Beschl. v. 20.04.2016 – XII ZB 45/15, DRsp Nr. 2016/8924).