Blog

Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen

Anwaltskanzlei Lochmueller - Tuesday, September 20, 2016

Ein Mitarbeiter von Turkish Airlines hatte die Kündigung zum Jahresende im August 2016 erhalten. Zugleich wurde er unter Fortzahlung seiner Vergütung von der Arbeit freigestellt. Dagegen zog er vor Gericht und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Er wollte erreichen, dass sein Arbeitgeber ihn bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter beschäftigen muss. Begründet hat er seinen Antrag damit,... dass die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Türkei nach dem gescheiterten Militärputsch zu sehen sei. Damit habe die Kündigung einen politischen Hintergrund. In diesem Zusammenhang gegen ihn gerichtete Vorwürfe seien aber völlig haltlos. Er werde durch die Freistellung ausgegrenzt und einem falschen Verdacht ausgesetzt.

Das Gericht wies den Antrag des Arbeitnehmers zurück. Sein Arbeitsvertrag enthielt eine Vereinbarung, wonach der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung berechtigt war, den Arbeitnehmer freizustellen. Die Klausel war auch wirksam, wie das Arbeitsgericht ausdrücklich feststellte. Auch die Ausübung dieses arbeitsvertraglich vereinbarten Freistellungsrechts durch die Fluggesellschaft war nach Ansicht des Gerichts nicht rechtswidrig. In einem Eilverfahren ist stets nur eine summarische Prüfung möglich. Und nach der konnte das Arbeitsgericht nicht ausschließen, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung gehandelt hatte und diese auch nicht offensichtlich unwirksam war.
Wie wichtig es ist, eine entsprechende Freistellungsklausel in Ihren Arbeitsverträgen zu haben, sehen Sie anhand dieses Falles.